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lunes, 23 de enero de 2012

Suspenden caso estado de Baden-Wuerttemberg (Aleman)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittene-gemeinschaft-zeugen-jehovas-lassen-klage-ruhen.076190e3-cb1b-49cc-b9a8-f55e87eb443e.html

 

21/01/2012

 

Stuttgart - Die umstrittene Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas lässt ihren Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg ruhen. Dies sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Zeitung. Beide Seiten warten in der Frage, ob der Staat den Zeugen die gleichen steuerlichen und rechtlichen Privilegien wie den christlichen Kirchen zubilligen muss, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dem Karlsruher Gericht liegt inzwischen eine Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft vor. Wann über diese Beschwerde entschieden werde, sei noch nicht abzusehen, sagte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts.

 

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Land Bremen, das den Zeugen Jehovas ebenfalls die von ihnen beantragte Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigert hat. Da Bremen dies in Form eines Gesetzes tat – und nicht wie Baden-Württemberg per Verwaltungsakt –, konnten die Zeugen Jehovas in diesem Fall direkt nach Karlsruhe gehen, ohne vorher die Verwaltungsgerichte anrufen zu müssen. Dieser Weg schien ihnen offenbar kürzer und erfolgversprechender, so dass sie in Stuttgart beantragten, die dortige Klage ruhen zu lassen. Das Land stimmte dem zu, so dass das Verwaltungsgericht dies so beschloss.

 

Die Zeugen Jehovas haben nach eigenen Angaben bundesweit rund 166 000 Mitglieder, im Südwesten sollen es etwa 28 000 sein, verteilt auf 385 Gemeinden. Die Glaubensgemeinschaft kämpft schon seit vielen Jahren um die rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Kirchen. Zunächst beantragten sie dies in Berlin, wo sie nach jahrelangem Rechtsstreit, der ebenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ging, im Jahr 2006 auch erfolgreich waren. Anschließend beantragten sie in den anderen 15Bundesländern unter Hinweis auf die ergangenen Urteile ebenfalls die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Eine solche Anerkennung hätte für die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen müssten. Zudem unterlägen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, könnten selbst eine Kirchensteuer erheben und hätten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.

 

Zweifel an der Rechtstreue

 

Trotz zum Teil erheblicher Bedenken sahen elf weitere Bundesländer rechtlich keine andere Möglichkeit, als der Glaubensgemeinschaft die Privilegien zu gewähren. Vier Länder verweigern sich dem jedoch bislang, und zwar Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Stuttgarter Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) stellte Anfang 2011 der Glaubensgemeinschaft den Ablehnungsbescheid zu. Zuvor hatte das Justizministerium Aussteiger aus der Glaubensgemeinschaft befragt und ihre zum Teil sehr negativen Erlebnisse in einem Gutachten dokumentiert. Im Berliner Rechtsstreit hatten die Gerichte darauf verzichtet.

 

Die Landesregierung begründete ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat skeptisch bis ablehnend gegenüber, ihre Mitglieder sollen nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut dem Gutachten des Justizministeriums „das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe“ sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen „Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher“.

 

Eine Sprecherin des baden-württembergischen Kultusministeriums bestätigte das Ruhen des Verfahrens. Ob die grün-rote Koalition in Sachen Zeugen Jehovas eine andere, nachgiebigere Haltung einnimmt als die Vorgängerregierung, darüber schweigt sich das Ministerium aus. Dies werde geprüft, hieß es vor Monaten, mehr ist bis heute nicht zu erfahren. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich zu Oppositionszeiten widersprüchlich in der Frage geäußert: Erst hatte er das Land zu einer unbeugsamen Haltung gegenüber den Zeugen Jehovas aufgefordert, später dann die hohen Risiken eines Rechtsstreits betont.

 

Das Kultusministerium geht offenbar davon aus, dass man sich auf absehbare Zeit nicht neu festlegen muss, weil sich die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in die Länge ziehen wird und sich somit der Rechtsstreit im Land, sofern er nach einer Karlsruher Entscheidung überhaupt noch geführt wird, auf unbestimmte Zeit verzögert. „Weitergehende Auskünfte dazu wird das Kultusministerium voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht erteilen können“, sagte die Ministeriumssprecherin.

 

 

 

 

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