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lunes, 23 de enero de 2012

"Krabat 'caso cumple con las escuelas Bocholter (decision)

http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-„Krabat“-Urteil-stoesst-bei-Bocholter-Schulen-auf-Unverstaendnis-_arid,34617.html

 

20.01.2012

 

un miembro de los Testigos de Jehová había dicho ante el tribunal que debe evitar todos los puntos de contacto con la magia y magia negra (eso fue el 2008)

 

Bocholt – Wilfried Flüchter, Leiter des Mariengymnasium, hätte 2008 einen Schüler vom Kinobesuch des Films „Krabat“ freistellen müssen. So lautete jetzt im Dezember das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG), nachdem das Verwaltungsgericht dem Schulleiter zunächst Recht gegeben hatte. Sowohl Flüchter als auch andere Schulleiter in Bocholt können das nicht so richtig nachvollziehen.

 

Und das, zumal der preisgekrönte Film vom Schulministerium für den Unterricht empfohlen wurde und auch Otfried Preußlers Roman „Krabat“ in vielen Schulen im Deutschunterricht behandelt wird.

 

Die Eltern des Schülers, die Mitglied der Zeugen Jehovas sind, hatten vor Gericht erklärt, sie müssten alle Berührungspunkte mit schwarzer Magie und Spiritismus vermeiden. Den Filmbesuch ihres Sohnes könnten sie gegenüber Gott in keiner Weise rechtfertigen. Das OVG schloss daraus, dass bei ihnen ein „ernsthafter Glaubenskonflikt“ bestand. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag müsse demgegenüber zurücktreten.

 

Was bedeutet das für die Schulen? Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste jeder Einzelfall geprüft werden, erklärt Flüchter. „Aber das ist noch ein schwebendes Verfahren.“ Die Bezirksregierung und das Ministerium für Schule und Weiterbildung prüften noch, eine Nichtzulassungsklage einzureichen. Dann ginge die Sache vors Bundesverwaltungsgericht.

 

 

 

 

 

 

 

 

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