Olpe. Die von einem 22-jährigen Zeugen Jehovas aus Olpe abgelehnte Bluttransfusion nach einem schweren Motorradunfall kostete den jungen Mann im April des vorigen Jahres möglicherweise das Leben und sorgte jetzt im Strafverfahren gegen den damaligen 45-jährigen Unfallverursacher dafür, dass dessen Strafe milder ausfiel. Das bestätigte gestern der Pressesprecher der Siegener Staatsanwaltschaft, Dr. Henry Roth, auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Vorgeschichte: Am 17. April war es in der Nähe von Olpe auf der Bundesstraße 54 zu dem tragischen Verkehrsunfall der beiden Motorradfahrer gekommen. Der 45-Jährige hatte versucht, den 22-jährigen zu überholen, touchierte ihn dabei zumindest so heftig, dass beide Männer schwer stürzten. Während der 45-Jährige großes Glück hatte und unter der Leitplanke hindurch rutschte, prallte der 22-Jährige dagegen und erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Eine laut medizinischem Gutachter angezeigte Bluttransfusion wurde von den behandelnden Ärzten nicht durchgeführt, da eine schriftliche Verweigerung des 22-jährigen Zeugen Jehovas vorlag. Staatsanwalt Dr. Roth: „In solchen Fällen sind die Mediziner zwingend an den Willen des Patienten gebunden.“
Im Verfahren gegen den 45-Jährigen ging es jetzt darum, ob er wegen einer fahrlässigen Tötung oder „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden könne.
Der in dem Verfahren beauftragte medizinische Gutachter, so Roth, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Blut-Transfusion medizinisch geboten gewesen sei. Eine sichere Aussage, dass der 22-Jährige dann den Unfall überlebt hätte, habe der Gutachter aber nicht treffen können.
Im Zweifel habe das aber für den Angeklagten gesprochen, dem man deshalb nicht nachweisen könne, dass er ursächlich für den Tod des 22-Jährigen verantwortlich gewesen sei.
Verurteilt werden konnte der 45-Jährige deshalb „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Das Urteil: Neun Monate Entzug der Fahrerlaubnis (Kfz und Motorrad) und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Eine Gerichtsverhandlung fand nicht statt, das Urteil wurde mit einem Strafbefehl gefällt.
Randinformation: Im Kreis Olpe leben etwa 200 Zeugen Jehovas mit „Versammlungen“ (Gemeinden) in Olpe und Lennestadt. Zeugen Jehovas lehnen jeglichen Gebrauch von Blut ab und begründen dies mit mehreren Bibelstellen, in denen die Aufnahme von Blut in jeglicher Form einem Gottes-Gesetz widersprächen - u. a. Apostelgeschichte 21:25.
Die Vorgeschichte: Am 17. April war es in der Nähe von Olpe auf der Bundesstraße 54 zu dem tragischen Verkehrsunfall der beiden Motorradfahrer gekommen. Der 45-Jährige hatte versucht, den 22-jährigen zu überholen, touchierte ihn dabei zumindest so heftig, dass beide Männer schwer stürzten. Während der 45-Jährige großes Glück hatte und unter der Leitplanke hindurch rutschte, prallte der 22-Jährige dagegen und erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Eine laut medizinischem Gutachter angezeigte Bluttransfusion wurde von den behandelnden Ärzten nicht durchgeführt, da eine schriftliche Verweigerung des 22-jährigen Zeugen Jehovas vorlag. Staatsanwalt Dr. Roth: „In solchen Fällen sind die Mediziner zwingend an den Willen des Patienten gebunden.“
Im Verfahren gegen den 45-Jährigen ging es jetzt darum, ob er wegen einer fahrlässigen Tötung oder „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden könne.
Der in dem Verfahren beauftragte medizinische Gutachter, so Roth, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Blut-Transfusion medizinisch geboten gewesen sei. Eine sichere Aussage, dass der 22-Jährige dann den Unfall überlebt hätte, habe der Gutachter aber nicht treffen können.
Im Zweifel habe das aber für den Angeklagten gesprochen, dem man deshalb nicht nachweisen könne, dass er ursächlich für den Tod des 22-Jährigen verantwortlich gewesen sei.
Verurteilt werden konnte der 45-Jährige deshalb „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Das Urteil: Neun Monate Entzug der Fahrerlaubnis (Kfz und Motorrad) und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Eine Gerichtsverhandlung fand nicht statt, das Urteil wurde mit einem Strafbefehl gefällt.
Randinformation: Im Kreis Olpe leben etwa 200 Zeugen Jehovas mit „Versammlungen“ (Gemeinden) in Olpe und Lennestadt. Zeugen Jehovas lehnen jeglichen Gebrauch von Blut ab und begründen dies mit mehreren Bibelstellen, in denen die Aufnahme von Blut in jeglicher Form einem Gottes-Gesetz widersprächen - u. a. Apostelgeschichte 21:25.
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