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sábado, 21 de enero de 2012

Mltan a hombre que pateo a un testigo que predicaba en su propiedad

Westerwälder verpasst Zeuge Jehovas Tritt in den Po: Geldstrafe

19.01.2012, 16:02 Uh


Westerburg - Ein Zeuge Jehovas ist bei seiner Missionstätigkeit von einem Hauseigentümer übel malträtiert worden. Ein 35-Jähriger, dem der „religiöse Unsinn“ wohl zu viel des Guten war, trat ihn aus vollem Lauf und mit heftiger Wucht ins Gesäß. Der Übeltäter wurde am Amtsgericht in Westerburg zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Ebenso muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Vor Gericht bedauerte er sein Fehlverhalten sehr.


Es war eine Szene wie sie im Alltag häufig vorkommt. Es klingelt an der Haustür, draußen steht ein Zeuge Jehovas, der seinem Predigtwerk nachkommt. Der Hauseigentümer öffnet die Tür, dann jedoch nimmt das Geschehen eine ungeahnte Entwicklung. „Der fing an irgendwelchen religiösen Unsinn zu erzählen, da habe ich ihn gebeten das Grundstück zu verlassen“, rechtfertigte sich der 35-Jährige.

Als es ihm offensichtlich nicht schnell genug ging, rennt er hinterher und tritt dem Mann mit voller Wucht ins Gesäß. Der Zeugen Jehovas leidet über mehrere Tage an Schmerzen in Folge einer starken Prellung. Doch mehr noch als dies macht ihm nach dem Vorfall die Demütigung zu schaffen, die ihm zugefügt wurde, da sich der Zwischenfall in aller Öffentlichkeit vor Zeugen ereignete.

Als der Vorfall jetzt vor Gericht landet, entschuldigt sich der Treter bei seinem Opfer. „Wenn man auch eine andere religiöse Auffassung vertritt, so gebietet es einem im Leben doch die Toleranz, dass man nicht mit Gewalt vorgeht“, belehrte Richter Hans Helmut Strüder den Übeltäter.

Wenn ein Zeuge Jehovas an der Haustüre klingele, könne dies durchaus schon mal lästig sein, aber man müsse doch so viel Souveränität an den Tag legen, um solch ein Gespräch auf friedliche Weise abwickeln zu können. Schließlich seien die Zeugen Jehovas ja auch friedvolle Leute, so der Richter. wez

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